Praxis im Alstertal
  • Home
  • Unser Team
  • Kontakt
  • Systemische Familien Beratung
  • Umgangspfleger
  • Verfahrensbeistand
  • Wingwave-Coaching
  • Mediation

Umgangspfleger

In familienrechtlichen Verfahren, in denen sich die Eltern um den Umgang streiten, hat das Gericht nach §1684 Abs 3 BGB die Möglichkeit

einen Umgangspfleger zu bestellen.

 

Voraussetzung der Anordnung ist z.B. ein wiederholter und erheblicher Verstoß eines oder beider Elternteile gegen die Wohlverhaltenspflicht der §1684 Abs 2 BGB.

Das Kind hat ein Grundrecht auf beide Elternteile und seine Familienbande.

 

 

Aufgaben des Umgangspflegers:

 

  • Anbahnung und Vorbereitung der Termine
  • Gestaltung der Modalitäten
  • Fortlaufende Koordinierung
  • Vermittlung zwischen den Eltern
  • Durchsetzung der vom Gericht getroffenen Umgangsregelung
  • ggf. Begleitung der Übergabe

 

Ziel der Umgangspflegschaft:

 

  • Die beteiligten erwachsenen Eltern sollen im 1. Schritt entlastet werden.
  • Im 2. Schritt sollen die Eltern das Vertrauen in einen geregelten Umgang erreichen.
  • Danach sollte angestrebt werden, dass die beteiligten Eltern in die Lage versetzt werden, den Umgang selbst zum Wohle des Kindes umzusetzen.

Kinder haben Rechte

Grundrechte der Kinder auf die Familenbande gehören ins Grundgesetz

 

 

 

Wir sind dafür

 


Für weitere Informationen oder Anfragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder

fragen Sie gern nach freien Kapazitäten unter der Mobil Nr. 015735181018

Kontakt
Impressum | Datenschutz | Cookie-Richtlinie
Anmelden Abmelden | Bearbeiten
  • Home
  • Unser Team
  • Kontakt
  • Systemische Familien Beratung
  • Umgangspfleger
  • Verfahrensbeistand
  • Wingwave-Coaching
  • Mediation
  • Nach oben scrollen
zuklappen